AGB
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verkäufe der CMC Consumer Medical Care GmbH, Eichendorffstrasse 12-14, 89567 Sontheim/Brenz, gegenüber Unternehmern.
Unternehmer in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1. Preise
Wir stellen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise für die entsprechenden Produkte und Logistikleistungen in Rechnung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss
Das Angebot des Kunden liegt in der Übermittlung der Bestellung an uns per E-Mail, Telefon oder Fax. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir dieses Angebot durch Zusenden einer Bestellbestätigung annehmen. Das vorherige Zusenden einer Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar.
3. Lieferzeit
a. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind keine Fixtermine, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Überschreiten der vereinbarten Lieferfrist hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht.
b. Wir behalten uns vor, Teillieferungen zu leisten. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen betrachtet.
c. Zudem behalten wir uns vor, Aufträge zur Erfüllung an einen Dritten weiterzuleiten.
4. Gefahrübergang
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Transport der Ware durch unseren eigenen Lieferdienst.
5. Zahlung
a. Der Kaufpreis ist innerhalb der vereinbarten Fristen zur Zahlung fällig.
b. Die Fristen sind nur eingehalten, wenn das Geld innerhalb der genannten Frist bei uns eingegangen ist bzw. bei Bezahlung vorbehaltlos gutgeschrieben ist.
c. Durch Angabe seiner E-Mail-Adresse stimmt der Kunde zu, Rechnungen von uns auf elektronischem Weg an die von dem Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu erhalten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Er verzichtet in diesem Falle auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch uns ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
d. Wurde die Ware 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt noch nicht bezahlt, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall hat er Verzugszinsen in Höhe von 9 % – Punkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz. Anfallende Mahnkosten gehen zu Lasten des Kunden. Entsteht darüber hinaus ein höherer Verzugsschaden, so kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden. e. Soll die Rechnungsregulierung über eine Einkaufszentrale, ein Verrechnungskontor oder eine ähnliche Institution erfolgen, so bedarf dies unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass ein Wechsel des Kontors beabsichtigt ist.
6. Eigentumsvorbehalt
a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (vgl. 6.a.) sämtlicher bei Vertragsabschluss bestehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.
b. Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im normalen Geschäftsverkehr zu veräußern. Zur Verpfändung und Sicherungsübereignung ist er nicht berechtigt. Zugriffe Dritter auf die von uns gelieferte Ware hat der Kunde uns unter Übersendung des Pfändungsprotokolls unverzüglich anzuzeigen.
c. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Im Falle des Nichtbarverkaufs tritt er die Ansprüche gegen seinen Abnehmer schon jetzt im Voraus an uns ab.
Soweit unsere Gesamtforderungen durch solche Abtretungen zu mehr als 120 % zweifelsfrei gesichert sind, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Kunden nach unserer Auswahl freigegeben.
7. Mängelansprüche
a. Wir sind zur Mängelbeseitigung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen nur verpflichtet, wenn eine Mängelrüge
- bei Mängeln, die bei sorgfältiger Untersuchung der Ware erkennbar sind, innerhalb 14 Tage nach Lieferung zugeht
- bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Entdeckung zugeht
Im Falle berechtigter Mängelrügen sind wir lediglich zur Nacherfüllung verpflichtet. Sollte die Nacherfüllung nicht möglich sein oder fehlschlagen, so kann der Kunde unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsprinzips entweder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
b. Es gilt § 377 HGB.
8. Leistungsstörungen
a. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen usw. entbinden uns für die Zeit ihres Bestehens von jeder Lieferungspflicht. Dauern diese Umstände länger als einen Monat vom vereinbarten Lieferungsdatum an, so haben sowohl der Kunde als auch wir das Recht, von dem Vertrag insoweit zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht in diesen Fällen nicht.
b. Werden uns nach Vertragsabschluss mit einem Unternehmer Zahlungsschwierigkeiten des Kunden bekannt oder erhalten wir unbefriedigende Auskünfte aus verlässlicher Quelle, die Zahlungsschwierigkeiten nahelegen, so können wir angemessene Sicherheitsleistung verlangen und – falls diese nicht gewährt wird – vom Vertrag zurücktreten.
c. Nimmt der Kunde nicht die gesamte Ware bis zum vereinbarten Termin ab oder erfüllt er seine Zahlungsverpflichtungen nicht, so erlischt sein Recht auf weitere Lieferung, wenn unser Nacherfüllungsverlangen mit Ablauf der von uns gesetzten Frist erfolglos geblieben ist (§ 281 BGB). In allen Fällen der vom Kunden zu vertretenden Schlechterfüllung haben wir neben dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten auch das Recht, Schadenersatz zu verlangen.
d. Sofern wir von dem vorgenannten Rücktrittsrecht gemäß b. und c. Gebrauch machen, sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unsererseits vorliegt.
e. Der Kunde kann mit Ansprüchen gegen uns nur dann aufrechnen oder wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn wir die Gegenansprüche anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt wurden.
9. Pflichten nach dem Verpackungsgesetz
a. Gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 des Verpackungsgesetzes sind Hersteller und Vertreiber von Transportverpackungen (Nr. 1), Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (Nr. 2), Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 des Verpackungsgesetzes eine Systembeteiligung nicht möglich ist (Nr. 3), Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (Nr. 4) oder Mehrwegverpackungen (Nr. 5) verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen, um sie der Wiederverwendung oder der Verwertung zuzuführen.
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, stellen wir, um die Rücknahmeverpflichtungen gemäß § 15 des Verpackungsgesetzes zu erfüllen, die Rücknahme sowie die fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung der von uns gelieferten Verpackungen vom Kunden sicher. Die Rücknahme erfolgt durch Abholung der Verpackung durch einen von uns zu beauftragenden Dritten auf Aufforderung durch den Kunden. Die entstehenden Kosten für Abholung und
Verwertung sind durch den Kunden zu tragen. Werden die von uns gelieferten Verpackungen nicht in Übereinstimmung mit dieser Regelung zurückgegeben, ist der Kunde auf eigene Kosten für die fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung der Verpackung verantwortlich.
b. Falls der Kunde Letztvertreiber im Sinne von § 3 Abs. 13 des Verpackungsgesetzes ist, ist er gemäß § 15 Abs. 1 S. 5 des Verpackungsgesetzes verpflichtet, die Endverbraucher durch geeignete Maßnahmen in angemessenem Umfang über die Rückgabemöglichkeit der Verpackungen im Sinne von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5 des Verpackungsgesetzes und deren Sinn und Zweck zu informieren.
10. Direktmarketing
Im Fall eines Kaufs von unseren Waren und Dienstleistungen, sind wir dazu berechtigt, Ihnen Informationen über eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen im Rahmen der Direktwerbung unter Nutzung der beim Kauf erhobenen E-Mail-Adresse zu übersenden (vgl. § 7 Absatz 3 UWG). Der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Im Falle eines Widerspruchs werden wir Ihre E-Mail-Adresse nicht mehr für die Direktwerbung verwenden.
11. Sonstiges
a. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Sontheim/Brenz.
b. Das Vertragsverhältnis unterliegt, auch wenn es sich um Lieferungen ins Ausland handelt, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
c. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Landgericht München I oder ein gesetzlicher Gerichtsstand.
d. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn und soweit wir uns mindestens in Textform mit ihnen einverstanden erklärt haben.
e. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall vereinbaren wir eine Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Ziel möglichst nahekommt.
f. Anzeigen oder Erklärungen, die uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen mindestens der Textform.
g. Die CMC kommt ihrer Verantwortung für Transparenz als Unternehmen, welches Verpackungen und/oder Produkte für den französischen Markt herstellt oder importiert, nach, indem sie mittels Mitgliedschaft bei dem zugelassenen Herstellerzusammenschluss CITEO die folgende Identifiant Unique (IDU) für den
Bereich Haushaltsverpackungen der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer veröffentlicht: FR208510_01CMON