Bedenken zur Sprache bringen –
Meldewege in der HARTMANN-Gruppe
Bei HARTMANN ermutigen wir jeden, sowohl Mitarbeitende als auch Externe, Bedenken zur Sprache zu bringen und Fehlverhalten, wie z.B. Verstöße gegen geltende Gesetze oder unseren Code of Conduct, zu melden. Über folgende Wege können Sie uns über mögliche Verstöße informieren:
Nähere Details können Sie unserem Code of Conduct entnehmen.
Die Identität der hinweisgebenden Person und von in der Meldung genannten weiteren Personen wird vertraulich behandelt.
CMC Integrity Channel
Der Integrity Channel bietet Ihnen eine sichere unvertrauliche Möglichkeit, Verstöße und Fehlverhalten im Zusammenhang mit CMC zu melden.
Unsere Grundsätze für die Meldung von Hinweisen:
- Unser Integrity Channel ist für alle zugänglich – Meldungen zu Hinweisen können in verschiedenen Sprachen gemacht werden.
- Fairness und der Schutz von Hinweisgebern sind für uns zentrale Grundsätze – wir werden Ihren Hinweis unabhängig, objektiv, zeitnah und streng vertraulich behandeln.
- Sobald wir Ihren Hinweis erhalten haben, bestätigen wir Ihnen den Eingang innerhalb von sieben Tagen.
- Wir nehmen alle Hinweise ernst und gehen ihnen nach.
- Falls erforderlich, werden wir geeignete Maßnahmen festlegen und umsetzen (ggf. unter Einbeziehung der betroffenen Lieferanten/Geschäftspartner).
- Wir werden Sie über das Ergebnis der Untersuchung und gegebenenfalls über Abhilfemaßnahmen informieren.
- Wir tolerieren keine Repressalien. Bitte melden Sie uns, wenn Sie Opfer von Repressalien geworden sind.
Externe Meldestellen (in Deutschland)
Alternativ zu den Meldewegen innerhalb HARTMANNs können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an externe Meldestellen wenden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
Bundesamt für Justiz: BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)